Rauchverbot in Rheinland-Pfalz

Zum 15.02.2007 tritt in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.

Für die Alte Lokhalle als Versammlungsstätte hat dies folgende Auswirkungen:

  • Bei einer Musikveranstaltung mit Tanzfläche: Rauchverbot
    • Wenn Sie den Wintergarten nicht als Haupteingang nutzen und darin keine Tanzfläche haben: Raucherlaubnis im Wintergarten 

  • Bei Abendgalas, Tagungen, Messen etc. kann die Alte Lokhalle als Versammlungsstätte zur Gaststätte umqualifiziert werden, wenn Speisen und Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
    • Veranstaltung mit kostenlosen Speisen und Getränken: Raucherlaubnis
    • Veranstaltung mit Speisen und Getränke ohne Gewinnerzielungsabsicht: Raucherlaubnis
    • Veranstaltung mit Speisen und Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht: Rauchverbot


Versammlungsstättenverordnung


   
     
       
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